Wir sind ein gemeinnütziger und als besonders förderungswürdig anerkannter Verein, der sich ausschließlich über Spenden finanziert. Weitere Einnahmequellen stehen uns nicht zur Verfügung.
Wenn Sie unsere wertvolle Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen:
Spende/Patenschaft durch Überweisung/Dauerauftrag/PayPal
Spendenkonto: Tierschutzverein Wasgau e.V. IBAN: DE72548500101700122425 (Papierform: DE72 5485 0010 1700 1224 25) BIC: SOLADES1SUW
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Der TSV-Wasgau ist beim Finanzamt als gemeinnützige und besonders förderungswürdige Körperschaft anerkannt und von der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer befreit. Ihre Spenden an uns sind daher steuerlich absetzbar.
Geben Sie bei jeder Spendenüberweisung bitte unbedingt Spende oder Patenschaft als Verwendungszweck an. Nur dieser Verwendungszweck berechtigt uns zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Spenden bis zu 200 Euro können ohne formelle Zuwendungsbestätigung mittels des Einzahlungs- bzw. Überweisungsbelegs oder des Kontoauszugs beim Finanzamt geltend gemacht werden. Der Betrag von 200 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten mehrfachen Einzelspenden. Daher stellen wir für Spenden bis zu 200 Euro keine Zuwendungsbestätigung aus, es sei denn, Sie fordern eine solche Zuwendungsbestätigung durch Angabe Ihrer vollständigen Adresse in der Überweisung ausdrücklich an.
Für Einzelspenden größer 200 Euro erhalten Sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie auf der Überweisung Ihre vollständige Anschrift und möglichst auch Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben. Ohne Angabe der Adresse in der Überweisung stellen wir aus rechtlichen Gründen keine Zuwendungsbestätigung aus! Bei Mehrfachspenden im selben Jahr, wovon eine der Einzelspenden größer 200 Euro sein muss, versenden wir aus Vereinfachungsgründen Jahres-Zuwendungsbestätigungen, in denen alle Ihre in dem betreffenden Jahr getätigten Spenden tabellarisch zusammengefasst sind.
Unsere Zuwendungsbestätigungen werden maschinell erzeugt und ggf. elektronisch versandt. Die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige dieser Verfahrensweise an das Finanzamt Pirmasens ist erfolgt.
Bitte teilen Sie uns bei jeder Spende neben der Adresse möglichst auch Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung auf elektronischem Weg zukommen lassen können. Das macht die Zustellung schnell und kostengünstig.
Wir bemühen uns, Ihnen die Zuwendungsbestätigung bis Ende Februar des Folgejahres zukommen zu lassen.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Zuwendung, die ausschließlich unseren Tieren zugute kommt.
Freistellungsbescheid für 2023 vom 15.04.2024 (Gültigkeitsende: 31.12.2028) aktuell
Der Freistellungsbescheid erstreckt sich über mindestens 1 und höchstens 3 geprüfte Jahre. Der Freistellungsbescheid darf bezogen auf den Tag des Spendeneingangs aber nicht älter als 5 Jahre sein. Maßgeblich ist dabei das letzte Jahr, auf das sich der Freistellungsbescheid bezieht.
Wenn Sie sich den Aufwand einer Überweisung ersparen wollen: