Wer jetzt noch keine Zuwendungsbestätigung für 2017 erhalten hat, sollte sich umgehend unter Angabe seiner vollständigen Adresse an uns wenden.
Beachten Sie bitte, dass für Einzelüberweisungen <= 200,00 € keine Zuwendungsbestätigung erforderlich ist, selbst dann nicht, wenn Sie mehrfach im Jahr diese Summe gespendet haben. Es kommt lediglich auf die Höhe der Einzelüberweisung an, die 200,00 € nicht überschreiten darf. In diesem Fall können Sie die Spende gegenüber Ihrem Finanzamt durch einen einfachen Zahlungsbeleg nachweisen.
Seit 2017 stellen wir die Zuwendungsbestätigungen maschinell aus und versenden diese ggf. elektronisch per E-Mail oder anderen dafür geeigneten Verfahren. Grundlage dafür ist ein Erlass des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2017 (BMF, Schreiben v. 6.2.2017, IV C 4 – S 2223/0012). Der Verwaltungsanweisung R 10b 1 Abs. 4 EStR folgend, haben wir das Verfahren gegenüber dem Finanzamt Pirmasens angezeigt.
Was die Sicherheit des Verfahrens anbelangt, sind wir weit über die rechtlichen Erfordernisse hinausgegangen. Unsere ausschließlich nur noch maschinell erzeugten Zuwendungsbestätigungen werden von uns qualifiziert elektronisch signiert (QES) und mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen. Zudem sind unsere elektronischen Dokumente mit AES-128-Bit verschlüsselt und gegen Manipulationen abgesichert. Wir verwahren die elektronischen Dokumente zehn (10) Jahre auf, um die Authentizität der den Finanzämtern vorgelegten Zuwendungsbestätigungen jederzeit für die Finanzbehörden nachprüfbar zu halten.